Gemäß Psychotherapierichtlinie ist bei einer Erstvorstellung eines Kindes oder Jugendlichen in meiner Praxis zunächst abzuklären, ob eine psychische Störung von Krankheitswert vorliegt und ob diese ambulant behandelt werden kann. Diese Termine werden als "Psychotherapeutische Sprechstunde" bezeichnet. Weitere Termine, bei denen die mögliche therapeutische Vorgehensweise beraten wird und die dem näheren gegenseitigen Kennenlernen dienen, nennt man probatorische Sitzungen.
Diagnostik bedeutet, alle notwendigen Maßnahmen
durchzuführen, die erforderlich sind, um therapeutisch verantwortungsvolle
Entscheidungen treffen zu können. Hierzu arbeite ich häufig mit standardisierten
Fragebögen, die ich Kindern, Jugendlichen, ihren Eltern und Lehrern
vorlege. So kann ich die Sichtweisen verschiedener Personen auf das
Problem miteinander vergleichen.
Manchmal schließt sich eine Leistungsdiagnostik an, also Tests, mit denen
überprüft wird, wie die Leistungsfähigkeit eines Patienten im kognitiven
und konzentrativen Bereich im Vergleich mit Gleichaltrigen ausfällt.
Der in meiner Praxis am häufigsten angewandte Intelligenztest ist der AID-G. Verfügbar sind aber auch WISC-V, CFT-20R und andere. Bei Kindern im Grundschulalter arbeite ich mit dem Verfahren CFT-1.
Von
einer psychischen Störung unabhängige Leistungsdiagnostik kann in meiner
Praxis nicht als Kassenleistung durchgeführt werden.
Ich verfüge über alle notwendigen Materialien, um gegebenenfalls Dyskalkulie und Lese-Rechtschreibstörungen diagnostizieren zu können (RZD, HSP, SLRT, ZRT), jedoch nur, falls ein Verdacht besteht, dass bestehende psychische Schwierigkeiten auf solche Entwicklungsstörungen zurückzuführen sein könnten.
Zur Diagnostik setze ich außerdem Zeichnungen, spielerische Methoden, Bilder, Musik und Gestaltungsaufgaben ein. Dabei bin ich gewohnt, alle Ergebnisse der Diagnostik mit Eltern und Kindern gemeinsam zu besprechen.
Ich vermeide Doppeldiagnostik. Deshalb ist es oft wichtig, Befunde anderer Behandler (z. B. SPZ, Klinik, Beratungsstellen) mitzubringen oder, falls nicht vorhanden, anzufordern. Vor Ablauf von zwei Jahren sollte insbesondere
Intelligenzdiagnostik nur in begründeten Ausnahmefällen wiederholt werden.